Häufig gestellte Fragen zur Firmenmitgliedschaft
1. Welche Daten werden für die Anmeldung von Mitarbeitenden benötigt?
Fülle das Anmeldeformular Firmenmitgliedschaft mit Vor-, Nachname, Adresse und Geburtsdatum Deiner Mitarbeitenden aus.
Die Anzahl Beschäftigte bitte ohne Lernende ausfüllen; die Anzahl Führungskräfte wird automatisch ausgefüllt (basierend auf 10% der Mitarbeitenden) erfassen. Ist jemand beides, dann unter "Funktion" beide angeben.
Daten der übrigen Beschäftigten und Lernenden: Die hier erfassten Personen erhalten sämtliche Informationen von OBS. Diese Personen können an allen OBS- und Swiss Leaders Events zum Mitgliedertarif teilnehmen. Anmeldungen zu Swiss Leaders Events: bitte per E-Mail an info@swissleaders.ch.
Die Berechnung des Beitrags für das laufende Jahr: Der für das laufende Jahr zu zahlende Betrag wird pro rata temporis berechnet. Bei einem Antrag auf Mitgliedschaft mit Eintrittsdatum 01.11 oder 01.12 enthält die Rechnung direkt den Betrag für das Folgejahr (z.B. Zeitraum vom 01.11.24 bis 31.12.25).
2. Welche Nachweise müssen eingereicht werden?
Die OBS setzt sich dafür ein, die Qualität in der Branche zu sichern und sicherzustellen, dass ihre Mitglieder über die erforderliche Kompetenz verfügen. Es gelten die Statuten von Swiss Leaders und OBS Bauleitung Schweiz.
- Eidg. Dipl. Bauleiter: Diplom
- ArchitektInnen/BauingenieurInnen
- ArchitektInnen und BauingenieurInnen (Tertiär A) mit mindestens 4 Jahren Praxis als BauleiterIn
- diplomierte BauführerInnen mit mindestens 5 Jahren Praxis als BauleiterIn
- AbsolventInnen einer Höheren Fachschule oder einer Höheren Fachprüfung (Teritär B) mit mindestens 5 Jahren
- Praxis oder einer Zusatzausbildung in Bauleitung mit mind. 4 Jahren Praxis als BauleiterIn
- SIA-Mitglieder Eintrag im SIA-Verzeichnis
- im schweizerischen Register REG eingetragene Personen mit nachgewiesener Praxis in der Ausübung des Berufs als BauleiterIn
Nicht eidg. diplomierte BauleiterInnen:
Um Aktivmitglied der OBS werden zu können benötigen wir Nachweise, die diese Kompetenz belegen:
Fülle bitte den Mitgliedschaftsantrag aus und lade die verlangten Unterlagen hoch.
3. Wie erfolgt die Aufnahme meiner Mitarbeitenden
Nach der Überprüfung der Kompetenzen durch die Kommission Mitgliedschaft erhalten alle Mitarbeitenden eine Bestätigung von Swiss Leaders, unserem Dachverband.
4. Rechnung
Die Rechnung wird per E-Mail an die Rechnungsanschrift geschickt. Ab 1.11. wird der Gesamtbetrag für das Folgejahr verrechnet.
5. Was passiert mit den Mitarbeitenden, die bereits den Jahresbeitrag für ihre Mitgliedschaft bezahlt haben?
Sie erhalten eine Rückerstattung pro rata temporis.
6. Gibt es für austretende Mitarbeitende während eines Kalenderjahres eine Rückerstattung?
Für Austritte von Mitarbeitenden einer Firmenmitgliedschaft während dem laufenden Mitgliedschaftsjahr erfolgt keine Rückerstattung. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar und bleibt für den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin bis Ende des Kalenderjahrs aktiv.
7. Wie erneuere ich meine Firmenmitgliedschaft
Im Oktober eines jeden Jahres wird OBS eine Erneuerungsanfrage mit der ihr vorliegenden Mitarbeitendenliste zur Prüfung an die Kontaktperson der Firma verschickt. Nach Rücksendung der mutierten Liste wird der Firma im November eine Jahresrechnung für das Folgejahr erstellt.
8. Wie trete ich aus einer Firmenmitgliedschaft aus?
Ein Vereinsjahr entspricht einem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird eine Firmenmitgliedschaft nicht mehr gewünscht, kann die Kündigung jederzeit per E-Mail an info@swissleaders.ch auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen.