Bauarbeiterverordnung 2022 - Die wichtigsten Änderungen
von: Thomas Blattmann geschrieben am 18. Jun 2021
Der Bundesrat hat die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) am 18. Juni 2021 verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Hier die wichtigsten Änderungen in Kürze.
Die Suva arbeitet mit Hochdruck daran, alle betroffenen Informationsmittel (Webseiten, Printpublikationen, Filme und Lernprogramme) an die neue rechtliche Lage anzupassen. Unter folgendem Link schaltet die Suva die aktuellen Informationen und Publikationen zur BauAV 2022 laufend auf:
https://www.suva.ch/de-CH/material/Factsheets/neue-bauav-2022